Welche Voraussetzungen sind entscheidend für die Autorisierung neuer Forschungsvereinigungen im Rahmen des IGF-Programms?
Um eine Autorisierung im Rahmen der IGF zu erhalten, muss die antragstellende Forschungsvereinigung eine juristische Person sein, z.B. ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige GmbH, und nachfolgend genannte Voraussetzungen erfüllen.
Sie muss ausdrücklich und in erheblichem Umfang den Zweck verfolgen, Forschung und Entwicklung in einem gesamten Wirtschafts- oder Technologiebereich überregional zu fördern und/oder zu betreiben. Es ist wichtig zu betonen, dass Forschungsvereinigungen mit regionalem Bezug offen für Unternehmen außerhalb ihrer Region sein müssen.
Darüber hinaus muss die Forschungsvereinigung gemeinnützig sein und ihren Hauptsitz in Deutschland haben. Außerdem muss sie wirtschaftsgetragen sein und sich aus Mitgliedern zusammensetzen, die zu einem wesentlichen Teil kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Vereinigung über eine fachliche Organisationseinheit verfügt. In der Regel wird diese Einheit ehrenamtlich arbeiten; die genaue Ausgestaltung der fachlichen Organisationseinheit ist aber nicht vorgegeben. Wichtig ist, dass diese Einheit ihrer Verantwortung nachkommen kann, Forschungsvorhaben qualifiziert vorzubereiten, deren Durchführung zu begleiten und die Ergebnisse der Forschungsvorhaben zu bewerten.
Außerdem muss die Forschungsvereinigung die Veröffentlichung und Verbreitung der gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse sicherstellen und die Umsetzung und Anwendung fördern.
Das sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Autorisierung. Im Antragstool PT-Outline müssen von der Forschungsvereinigung noch weitere Angaben gemacht und Sachverhalte erläutert werden. Außerdem müssen verschiedene Unterlagen bereitgestellt werden.
Lohnt sich eine Autorisierung in der IGF?
Eine Autorisierung lohnt sich aus mehreren Gründen. Die Autorisierung ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung bei der IGF und damit Grundlage für die Generierung von Forschungsergebnissen und damit für Innovationen. Hauptzielgruppe sind Unternehmen und hier insbesondere KMU: Die Unternehmen können dadurch eigene Projekte und Weiterentwicklungen vorantreiben und somit ihre Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Netzwerkaufbau. Forschungsvereinigungen haben im Rahmen der IGF die Möglichkeit, Kontakte zu Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Experten zu knüpfen. Diese Netzwerke können nicht nur neue Kooperationsmöglichkeiten eröffnen, sondern auch den Austausch von Ideen und Best Practices, u. a. auch für neue IGF-Projekte, fördern.
Darüber hinaus bietet eine Autorisierung eine wertvolle Referenz im wissenschaftlichen Umfeld sowie bei Unternehmen. Sie signalisiert, dass eine Organisation die erforderlichen Standards erfüllt und sich aktiv in der Forschung engagiert. Dies kann Ansehen und Glaubwürdigkeit erheblich steigern.
Wie läuft die Autorisierung ab und welche Unterstützungsangebote gibt es?
Zunächst besteht die Möglichkeit, sich im Vorfeld der Antragstellung durch den DLR Projektträger beraten zu lassen. Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail an igf-autorisierung@dlr.de erfolgen
Der nächste Schritt besteht darin, einen Antrag im Online-Tool PT-Outline zu stellen. Nach der Einreichung wird der Antrag vom DLR-PT geprüft. Anschließend erhalten die Antragstellenden einen Bescheid über die Entscheidung. Sollte der Antrag abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit, ihn erneut einzureichen, wenn die Ablehnungsgründe nicht mehr zutreffen.
Um den Prozess zu erleichtern, steht eine technische Kurzanleitung zur Nutzung von PT-Outline zur Verfügung. Darüber hinaus planen wir perspektivisch ein E-Learning-Programm, das weitergehende Informationen bieten wird, um die Antragstellung zu vereinfachen. Auch die IGF-Leitlinien werden in Kürze in aktualisierter Form vorliegen und in Kapitel 2 weitergehende Informationen zur Autorisierung (Kapitel 2) geben.