Über die IGF

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

Service
FAQ

Allgemeine Fragen zur IGF

Zentrale Informationen und weitere FAQ zum Gesamtprozess der Antragstellung und zur Autorisierung finden Interessierte im IGF-Portal.

Antragsberechtige Forschungsvereinigungen stellen in einem ersten Schritt über das Antragstool PT-Outline (Zugang über das IGF-Portal) des DLR Projektträgers einen Antrag auf Begutachtung im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF). Die mehr als 200 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter bewerten anschließend die Forschungsanträge entsprechend definierter Kriterien. Diese sind u.a. die wirtschaftliche Relevanz des Vorhabens (insbesondere für KMU), der wissenschaftlich-technische Ansatz, der Lösungsweg und die Qualifikation der Forschungseinrichtungen sowie die Umsetzbarbarkeit und der Transfer der Ergebnisse. Die Gutachterinnen und Gutachter sind auf Zeit gewählte, unabhängige Expertinnen und Experten, die paritätisch aus Wirtschaft und Wissenschaft kommen. Von ihnen wird eine vertrauliche und unparteiische Begutachtung von Forschungsanträgen erwartet. 

Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute oder andere wissenschaftliche Institute führen die Forschungsarbeiten im Rahmen der IGF-Vorhaben durch. Einige der antragsberechtigten Forschungsvereinigungen verfügen über eigene Forschungsinstitute, die in die IGF-Vorhaben einbezogen werden können. Forschungseinrichtungen selbst sind nicht antragsberechtigt im Rahmen der IGF.

Der DLR Projektträger ist seit dem 01.01.2024 zuständiger Projektträger für die IGF und steht Ihnen bei Fragen zur Antragstellung und darüber hinaus unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung. 

Die IGF ist ein Förderprogramm, in dem der Praxisbezug der Vorhaben und der Transfer der Forschungsergebnisse von Anfang an mitgedacht wird.

In der IGF finden Wettbewerber zu Forschungskooperationen zusammen und definieren gemeinsam den Forschungsbedarf ihrer Branche. Diese Kooperationen finden vor dem Wettbewerb statt, damit ganze Branchen und vor allem die KMU von den Ergebnissen der IGF-Forschung profitieren können. Der Praxisbezug und die KMU-Relevanz der Projekte sind durch den sogenannten Projektbegleitenden Ausschuss (PA) gewährleistet. Dieser ist obligatorischer Bestandteil der IGF und begleitet das IGF-Vorhaben über die gesamte Projektlaufzeit. Der PA setzt sich aus interessierten Unternehmen, überwiegend KMU, zusammen, die häufig entlang der gesamten Prozesskette des zu untersuchenden Themas eingebunden sind.

Nach Abschluss der Projekte werden die Projektergebnisse öffentlich kommuniziert und stehen allen Interessierten zur Verfügung. Danach erfolgt die wettbewerbliche Umsetzung der Forschungsergebnisse in konkrete Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen seitens der Unternehmen.

Die maximale Höhe der Fördermittel richtet sich unter anderem nach der Anzahl der mitwirkenden Forschungseinrichtungen. Bei IGF-Projekten mit einer Forschungseinrichtung sind dies 275.000 Euro pro Vorhaben; bei IGF-Projekten mit zwei Forschungseinrichtungen sind dies 525.000 Euro pro Vorhaben, wobei die Obergrenze für eine Forschungseinrichtung 275.000 Euro und die Obergrenze für die andere Forschungseinrichtung 250.000 Euro beträgt. Bei IGF-Projekten mit drei Forschungseinrichtungen können bis zu 750.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden, wobei die Obergrenze für jede der drei beteiligten Forschungseinrichtungen 250.000 Euro beträgt.