Über die IGF

Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.

Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.

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Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Im Rahmen des IGF-Kongresses wurde das IGF-Projekt des Jahres 2025 gewählt. Unter 23 Einreichungen hat der Wissenschaftliche Rat der IGF drei Finalisten nominiert. Das Gewinner-Team wurde durch das Publikum gewählt.

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

Service
FAQ

IGF-Förderrichtlinie bis Ende 2027 verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Förderrichtlinie der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) mit wenigen Änderungen bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. 

Der Zeitraum der Verlängerung ist bewusst gewählt: Parallel läuft derzeit im BMWE ein umfassender Stakeholderprozess zur Weiterentwicklung der IGF. Erfahrungen, Bedarfe und Impulse aus der IGF-Gemeinschaft sollen in eine Neufassung der Förderrichtlinie einfließen. Diese soll zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Bis dahin schafft die aktuelle Verlängerung Planungssicherheit für die Förderung.

Laptop mit Händen eines Mannes, der Formulare ausfüllt

© AdobeStock / HADI-INCREDIBLE

Die jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie enthält folgende Änderungen: 

Die Förderhöchstsätze werden angehoben. Für Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung sind künftig Zuschüsse bis zu 320.000 Euro möglich. Bei zwei beteiligten Forschungseinrichtungen steigt der maximale Zuwendungsbetrag auf 560.000 Euro, mit jeweils bis zu 280.000 Euro pro Forschungseinrichtung.

Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen der Förderrichtlinie aktualisiert und Übergangsregelungen gestrichen. Dazu zählen unter anderem Anpassungen an aktuelle EU-Vorgaben. 

Weitere Informationen sowie die Bekanntmachung zur Änderung der Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung finden Sie hier.