Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.
Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.
Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.
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Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...
Im Rahmen des IGF-Kongresses wurde das IGF-Projekt des Jahres 2025 gewählt. Unter 23 Einreichungen hat der Wissenschaftliche Rat der IGF drei Finalisten nominiert. Das Gewinner-Team wurde durch das Publikum gewählt.
Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.
Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.
Hier finden Sie Veranstaltungen mit Bezug zu IGF-Forschungsvorhaben.
Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.
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Datenbasierte Prozessführung entlang überbetrieblicher Prozessketten
Laufzeit:01.01.2021 - 30.06.2023RWTH Aachen Institut für Bildsame Formgebung
Forschungsinstitut für Rationalisierung e.V. an der RWTH Aachen
Typische Prozessketten für umformtechnische Produkte umfassen mehrere Unternehmen, meist KMU. Dabei stellt jedes Unternehmen Anforderung bezüglich der Materialeigenschaften, in Form von Produktspezifikationen, an seine Zulieferer. Eingangs- und Ausgangskontrollen der Waren stellen sicher, dass die Anforderungen eingehalten werden. Die Kontrollen können jedoch nur stichprobenartig erfolgen. Somit sind die genauen Materialeigenschaften der individuellen Produkte einer Charge unbekannt und material- oder prozessbedingte Abweichungen der Eigenschaften werden nicht detektiert. Um trotzdem zuverlässig Gutteile produzieren zu können, werden Produktspezifikationen und Prozesse restriktiver definiert als notwendig. Zudem kann auf unbekannte Abweichungen nicht reagiert werden, sodass ggf. Ausschuss entsteht und somit die Wirtschaftlichkeit des Prozesses sinkt. Durch daten- bzw. modellbasierte Kenntnis der tatsächlichen Eigenschaften jedes Produkts könnten diese Probleme ausgeräumt werden. Der dafür notwendige Datenaustausch mit anderen Unternehmen erfolgt bisher aus vier Gründen nicht: i) Fehlende Daten bzw. Modelle; ii) Fehlende Standardisierung adäquater Schnittstellen; iii) Fehlende Fälschungssicherheit; iv) Angst vor Knowhow-Verlust. Ziel dieses Projekts ist es daher zu untersuchen, wie eine standardisierbare, fälschungssichere und geschützte Übertragung daten- bzw. modellbasiert ermittelter Produkteigenschaften zwischen Unternehmen innerhalb einer Prozesskette erfolgen kann. Dazu wird in AP 1 eine Testumgebung im Labormaßstab eingerichtet. Die Möglichkeiten zur Datenaufnahme, -speicherung und -übertragung werden in AP 2 untersucht und in AP 3 zu Richtlinien und Handlungsempfehlungen zusammengefasst. In AP 4 und AP 5 werden Mess- und Modelldaten kombiniert, sodass die Materialeigenschaften jedes Werkstücks bekannt sind und der Folgeprozess daran angepasst werden kann. Die Ergebnisse werden abschließend (AP 6) hinsichtlich eines wirtschaftlichen Mehrwerts für KMU geprüft.