Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.
Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.
Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.
Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.
IGF bewegt: Erhalten Sie in Bild und Ton Einblicke in die IGF.
Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...
Im Rahmen des IGF-Kongresses wurde das IGF-Projekt des Jahres 2025 gewählt. Unter 23 Einreichungen hat der Wissenschaftliche Rat der IGF drei Finalisten nominiert. Das Gewinner-Team wurde durch das Publikum gewählt.
Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.
Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.
Hier finden Sie Veranstaltungen mit Bezug zu IGF-Forschungsvorhaben.
Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.
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Entwicklung eines neuen Konzepts für die Kardierung von rezyklierten Fasern
(RezyCard)
Laufzeit:01.02.2022 - 31.12.2024Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) Institut für Textil- und Verfahrenstechnik
Institut für Textiltechnik Augsburg gGmbH
Entwicklung eines neuen Konzepts für die Kardierung von rezyklierten Fasern
Durch die Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie (EU) 2018/851 im Jahr 2018 müssen ab 2025 Textilien europaweit
getrennt gesammelt und verwertet werden. Die Produzenten und Händler von Textilien werden dann in der Verantwortung
sein, für eine solche Verwertung zu sorgen. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt durch die Novelle des
Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG).
U.a. durch den „Fast Fashion“-Boom ab der Jahrtausendwende hat sich die Produktion neuer Kleidung innerhalb von 20
Jahren fast verdoppelt. Allein in Deutschland fallen ca. 1,01 Millionen Tonnen pro Jahr an Altkleidern an; davon werden
momentan lediglich ca. 21% als „Rohstoff“ recycelt.
Es fehlt zudem ein hochwertiges Faserrecycling, was einer auch kommerziell sinnvollen Verwertung im Wege steht, um
damit für Baumwolle eine „neue Rohstoffquelle“ für Deutschland zu erschließen und die globale Abhängigkeit zu
verringern.
Ziel des geplanten Forschungsprojekts ist die Erhöhung des Recyclingfaseranteils von Postconsumer-Baumwolltextilien bei
der Garnherstellung auf bis zu 50%.
Hierzu sind neue Denkansätze in der Produktionstechnik notwendig. An der Schlüsselmaschine für Faserauflösung in der
Spinnerei, der Karde sollen bestehende und bisher nicht angewendete Arbeitsprinzipien verglichen und verbessert werden.
Anschließend soll der notwendige Zumischungsanteil von Neufasern bestimmt werden und der Prozess bis zur
Garnherstellung im Sinne einer höheren Qualität sichergestellt werden. Der Erfolg der Maßnahmen soll durch die
Erstellung eines Demonstrators (T-Shirt) nachgewiesen werden. Somit ergeben sich deutliche Wachstumspotentiale für
KMU der Garn- und Flächenerzeugung sowie des Maschinenbaus.