Über die IGF

Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.

Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.

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Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Im Rahmen des IGF-Kongresses wurde das IGF-Projekt des Jahres 2025 gewählt. Unter 23 Einreichungen hat der Wissenschaftliche Rat der IGF drei Finalisten nominiert. Das Gewinner-Team wurde durch das Publikum gewählt.

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

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FAQ

Forschung für den Mittelstand - Die IGF-Projektdatenbank

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

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Entwicklung eines Konzeptes zur Berücksichtigung der Verarbeitungsphase zementgebundener Baustoffe bei der Bewertung der Auslaugung bei speziellen Anwendungen mit direktem Wasserkontakt

Laufzeit:01.09.2022 - 28.02.2025
Vorhaben-Nr. 22330 N

Forschungsvereinigung:

VDZ Technology gGmbH
Toulouser Allee 71
D-40476 Düsseldorf
Tel.: +49 211 4578-0

Forschungseinrichtungen:

  • VDZ Technology gGmbH

  • RWTH Aachen Institut für Bauforschung und Lehrstuhl für Baustoffkunde

Vorhabenbeschreibung:

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Aktuell erfolgt die Prüfung der Umweltverträglichkeit von zementbasierten Baustoffen nur am Festbeton. Haben Baustoffe in ihrer Verarbeitungsphase Kontakt mit Oberflächen-/Grundwasser, so sollte diese Phase mit berücksichtigt werden, um die Anforderungen der rechtsverbindlichen Bauproduktenverordnung zu erfüllen. Hierzu soll in diesem Forschungsvorhaben ein Konzept zur Bewertung der Umweltverträglichkeit mit Berücksichtigung der Verarbeitungsphase entwickelt werden, das auf genormten Verfahren basiert. Dies ist insbesondere für die klein- und mittelständische Zement- und Betonindustrie (KMU) relevant, die die hierzu notwendigen Bindemittel und Betone herstellen und verarbeiten. Besonders bei undurchsichtigen und uneinheitlichen Regelungen z. B. in verschiedenen Bundesländern sind die KMU gegenüber den großen Herstellern mit eigener Grundbau- oder Umweltabteilung im Nachteil.

Dazu werden repräsentative Rezepturen zunächst mit einem Frischbetonstandtest geprüft und mit dem genormten GLHC-Verfahren nach DIN CEN/TS 16637-2 verglichen, das für granulare Produkte entwickelt wurde. Des Weiteren soll ein Auslaugversuch nach DIN CEN/TS 16637-2 durchgeführt werden, bei dem der Beton nur minimal vorgelagert wird. Es wird eine geeignete Vorgehensweise zur Ermittlung der minimalen Vorlagerungsdauer entwickelt. Zur Berücksichtigung der Verarbeitungsphase werden Umrechnungsfaktoren aus dem Quotienten der kumulativen Freisetzung im Frischbetonstandtest und im DSLT mit minimaler Vorlagerungsdauer abgeleitet.

Analog zum Bewertungskonzept zur Umweltverträglichkeit von Beton wird für Zementsuspensionen eine Einbausituation im Grundwasser modelliert und eine Übertragungsfunktion abgeleitet.

Die Ergebnisse kommen insbesondere der klein- und mittelständisch strukturierten Zement- und Betonindustrie zugute, indem auch künftig zementgebundene Bindemittel verarbeitet werden dürfen, die während der Verarbeitungsphase in Kontakt mit Oberflächen-/Grundwasser stehen.