Über die IGF

Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.

Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.

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Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Im Rahmen des IGF-Kongresses wurde das IGF-Projekt des Jahres 2025 gewählt. Unter 23 Einreichungen hat der Wissenschaftliche Rat der IGF drei Finalisten nominiert. Das Gewinner-Team wurde durch das Publikum gewählt.

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

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Forschung für den Mittelstand - Die IGF-Projektdatenbank

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

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Mindestlast von Wälzlagern II

Laufzeit:01.08.2023 - 31.01.2026
Vorhaben-Nr. 23040 N

Forschungsvereinigung:

Forschungsvereinigung Antriebstechnik e.V. - FVA
Lyoner Straße 18
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 6603-1515
E-Mail: info@fva-net.de

Forschungseinrichtungen:

  • Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) Lehrstuhl für Maschinenelemente und Getriebetechnik

  • RWTH Aachen Institut für Maschinenelemente und Systementwicklung

Vorhabenbeschreibung:

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im praktischen Einsatz von Wälzlagern existieren Anwendungsfälle bei sehr geringen Lasten über einen längeren stationären Zeitraum. In Kombination mit auftretendem Schlupf können Lagerschäden und somit Stillstandszeiten von Anlagen und Maschinen die Folge sein. Auch oberhalb der existierenden Grenzen für einen schadensfreien Betrieb können Schlupfzustände auftreten, welche aber nicht als schädlich einzustufen sind. Daraus ergibt sich die Anforderung, diese möglichst genau in den Anschmierkennwerten zu berücksichtigen. Einen signifikanten Einfluss auf die Wälzlagerkinematik und damit auch auf das Entstehen von Schlupfzuständen hat die Schmierung mitsamt den lastunabhängigen hydraulischen Verlusten. Diese sind in den vorhandenen Ansätzen nicht ausreichend genau berücksichtigt.

Dies bestätigt auch das FVA Vorhaben 830 I aus dem eine für den Konstrukteur anwendbare schadensbasierte, allerdings nicht physikalisch basierte Gleichung, für zwei Lagertypen entstanden ist. Durch die zu erstellende Mindestlastgleichung wird der Anwender in der Lage sein, auf Basis physikalischer Einflussgrößen die schadensfreie Grenze zu ermitteln. Diese Gleichung kann somit auch in allen Bereichen mit hohem KMU-Anteil, wie zum Beispiel Verpackungsmaschinen und Fördermaschinen einfach angewendet werden. Teilziele, die ebenfalls einen Nutzen als Projektergebnis haben, sind die Entwicklung einer Methode zur Berechnung der auf die einzelnen Lagerelemente wirkenden Kräfte in Abhängigkeit vom Ölstand auf Basis von CFD-Simulationen und die Weiterentwicklung von LaMBDA, in dem die hydraulischen Verluste ausreichend genau berücksichtigt werden können. Letzteres steht den Anwendern neben der Mindestlastgleichung als Ergebnis des Vorhabens zur Verfügung, um eigenständig die Bestimmung von Anschmierkennwerten vornehmen zu können.