Über die IGF

Forschungsvereinigungen müssen für die Antragstellung im Rahmen der IGF autorisiert sein. Noch nicht autorisierte Forschungsvereinigungen können einen Antrag auf Autorisierung im Förderprogramm Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) stellen, wenn die Kriterien gemäß der Anlage Förderrichtline erfüllt sind.

Die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) ist ein europaweit einzigartiges, themenoffenes und vorwettbewerbliches Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen einfachen Zugang zu praxisorientierter Forschung ermöglicht.

Eine Kurzdarstellung veranschaulicht den Prozess von der Idee bis zur Veröffentlichung des Forschungsergebnisses.

Hier finden Sie eine Übersicht aller IGF-Forschungsvereinigungen.

IGF bewegt: Erhalten Sie in Bild und Ton Einblicke in die IGF.

Mit den Mitteln der IGF werden im transnationalen Netzwerk CORNET auch Projekte gemeinsam mit internationalen Kooperationspartnern durchgeführt ...

Geförderte Projekte

Im Rahmen des IGF-Kongresses wurde das IGF-Projekt des Jahres 2025 gewählt. Unter 23 Einreichungen hat der Wissenschaftliche Rat der IGF drei Finalisten nominiert. Das Gewinner-Team wurde durch das Publikum gewählt.

Ein kleiner Ausschnitt der bisher rund 12000 geförderten Projekte bietet einen Einblick in die Vielfalt der Forschungsthemen.

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

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Forschung für den Mittelstand - Die IGF-Projektdatenbank

Die Projektdatenbank der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umfasst rund 12000 abgeschlossene und laufende IGF-Vorhaben seit dem Jahr 1995 und wird regelmäßig aktualisiert.

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Substitution von Nickel in Musikinstrumenten

Laufzeit:01.01.2017 - 30.06.2019
Vorhaben-Nr. 18765 N

Forschungsvereinigung:

Forschungsgemeinschaft Musikinstrumente e.V.
Brunnenstraße 31
D-65191 Wiesbaden

Forschungseinrichtung:

  • IfM-Institut für Musikinstrumentenbau e.V.

Vorhabenbeschreibung:

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Ziel des Projektes ist es die Voraussetzungen zu schaffen, die geltenden und insbesondere zu erwartenden gesetzlichen Regelungen zur Nickelfreisetzung von Teilen der Musikinstrumente, die unmittelbar und längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen können, einzuhalten. Darüber hinaus sind vollständig nickelfreie Produkte bzw. Sortimente für spezielle Kunden vorgesehen. Mit den Aktivitäten soll gewährleistet werden, dass Kunden vor ungewollter Sensibilisierung hinsichtlich allergischer Reaktionen auf Kontakte mit Nickel- bzw. nickelhaltigen Produkten sowie vor allergischen Reaktionen bei bereits vorhandener Sensibilität geschützt werden. Die bisher verwendeten nickelhaltigen Werkstoffe werden z.T. aus Wertigkeitsgründen und nicht zuletzt aufgrund akustischer und schwingungstechnischer Eigenschaften eingesetzt. Hier müssen Lösungen gefunden werden, die den Gebrauchswert der Produkte nicht beeinträchtigen.

Dies soll erreicht werden durch eine eindeutige Identifizierung der konkret betroffenen Teile der Instrumente, der Ermittlung von Werten zur Nickelfreisetzung der betroffenen Materialien und Teile, Untersuchungen zur Wirkung der zum Einsatz kommenden Beschichtungen, Auswahl und Test alternativer Materialien und Beschichtungen für den Musikinstrumentenbau sowie Untersuchungen zu akustischen und spieltechnischen Konsequenzen des Einsatzes alternativer Materialien und Beschichtungen und daraus abgeleiteter Lösungen.

 

Im Rahmen der Gemeinschaftsforschung erlangen die KMU`s Wettbewerbsvorteile durch die Möglichkeit einer nachweisbaren Einhaltung der Grenzwerte für Nickelfreisetzung bzw. gänzlicher Nickelfreiheit und nicht zuletzt Schutz und Vorbeugung gegenüber Ansprüchen aus Klagen betroffener Verbraucher.

 

Die geplante enge Vernetzung der Partner im Forschungsvorhaben ermöglicht, dass die Arbeitsergebnisse auf breiter Basis in die industrielle Praxis überführt werden können.

 

Ergebniszusammenfassung:

Initiiert wurde das Projekt durch 2010 begonnenen Arbeiten der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zur Präzisierung der REACH-Verordnung hinsichtlich der Beschränkungen des Einsatzes von Nickel. Nickel wird aus verschiedenen Gründen in Musikinstrumenten verwendet. Zum Projektstart im Januar 2017 veröffentlichte die ECHA den Entwurf einer Nickelleitlinie. Musikinstrumente wurden darin unter von den Beschränkungen betroffenen Produkten geführt. Da eine Leitlinie lediglich informativen Charakter trägt, ist sie sofort nach ihrem Erscheinen gültig. Somit ergab sich eine unmittelbare wirtschaftliche Bedrohung für den Musikinstrumentenbau. Das Projekt konzentrierte sich deshalb vorrangig auf die Eindämmung möglicher Migrationen und weniger auf Substitution von Nickel, da dies im Erfolgsfalle schneller realisierbar erschien.

Nach Schaffung der Voraussetzungen zum Studium der Nickelmigration erfolgten systematische Untersuchungen zur Wirkung der klassisch verwendeten Beschichtungen nickelhaltiger Teile im Musikinstrumentenbau: Vergolden, Versilbern, Lackieren. Es konnte erreicht werden, dass bei Einhaltung bestimmter, realisierbarer technologischer Parameter die Nickelmigration bei DIN-gerechter Prüfung unter dem Migrationsgrenzwert der REACH-Verordnung bleibt. Damit steht eine kurz- und mittelfristige Lösung des akuten Problems zur Verfügung. Als problematisch erweist sich das Fehlen von produktionsgerechten Schnelltestverfahren zur Nickelmigration, die auch die Qualität einer Beschichtung beurteilen lassen.

Weiteren Betrachtungen ergaben, dass Materialsubstitutionen zwar keine wesentlichen direkten akustischen Wirkungen hervorrufen, aber über Haptik und Spieltechnik den Klang häufig verändern.

Keinesfalls vergessen werden dürfen die aus dem Projekt heraus bereitgestellten Fakten, die in die letztlich erfolgreichen Erwiderungen zum Leitlinienentwurf eingingen. Das Zurückziehen der angestrebten Nickelleitlinie ist durchaus auch als ein Ergebnis dieses Projektes zu werten.